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AVANTEQ GmbH

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4x HR-Bekanntmachungen:

2005-11-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2005. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, die Beratung und die Vermarktung im Bereich der Informationstechnik. Die Gesellschaft kann branchenverwandte Unternehmungen oder Beteiligungen an solchen Unternehmungen erwerben und deren Geschäftsführung übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Lauterbach, Martin, Aachen, *30.12.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Soriano-López, Maria-Dolores, Aachen, *16.09.1966.

2014-11-04:
Geschäftsführer: Dr. Soriano-López, Maria-Dolores, Aachen, *16.09.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Soriano-López, Maria-Dolores, Aachen, *16.09.1966.

2018-06-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Soriano-López, Maria-Dolores, Aachen, *16.09.1966. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Soriano-López, Maria-Dolores, Aachen, *16.09.1966.

2021-08-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 16.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Inventis GmbH mit Sitz in Aachen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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