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AVE Gesellschaft für Fernsehproduktion mbH

Film, ZDFinfo, Dramen..., Verwirrung, Netzkultur-Reihe, Zeichenkolonne
Adresse / Anfahrt
Schützenstraße 18
10117 Berlin
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-29:
Prokura: 1. Chilinski, Ilona, geb. Kutschbach, *02.08.1950, Potsdam; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen; 2. Pahlke, Stefan, *04.10.1967, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen.

2009-10-06:
Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Chilinski, Ilona, geb. Kutschbach; Nicht mehr Prokurist:; 2. Pahlke, Stefan.

2014-07-08:
Prokura: 3. Mädge, Christiane, *25.07.1962, Mahlow; Einzelprokura

2014-12-18:
Rechtsverhaeltnis: Der mit der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 11722) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 25.06.1990 ist durch Vereinbarung vom 28.11.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung durch Beschluss vom 28.11.2014 zugestimmt.

2015-01-05:
Rechtsverhaeltnis: Der mit der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 11722) bestehende Beherrschungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 28.11.2014 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2014 beendet.

2015-01-06:
Die Eintragung lfd. Nr. 7 wird nochmals mit Gläubigeraufruf veröffentlicht: Rechtsverhaeltnis: Der mit der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 11722) bestehende Beherrschungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 28.11.2014 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2014 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2016-09-05:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Spektrum Pictures GmbH künftig firmierend unter AVE Publishing GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Der mit der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 11722) bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung der Gesellschaft auf die Spektrum Pictures GmbH künftig firmierend unter AVE Publishing GmbH mit Sitz in Berlin beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.