2013-09-19: Firma geändert, nun: AVP Autoland GmbH & Co KG. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 16.08.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 21.08.2013 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Betrieb von Autohäusern in Eigenregie mit Neuwagen-, Gebrauchtwagen-, Service, und Teilehandel verschiedener Marken (insbesondere Audi-/VW-Skoda- und Suzuki) an den Standorten in Deggendorf, Plattling, Regen, Zwiesel, Viechtach, Altötting, Burghausen, Burgkirchen, Unterhollerau, Dingolfing und Landau) von der AVP Automobilgruppe GmbH mit dem Sitz in Plattling (Amtsgericht Deggendorf HRB 1134) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-09-27: Die Abspaltung wurde am 19.09.2013 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Deggendorf HRB 1134).