2016-12-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2016. Geschäftsanschrift: Buchenstraße 9, 93197 Zeitlarn. Gegenstand des Unternehmens: Aus- und Weiterbildung im Bereich der Psychotherapie, insbesondere der Verhaltenstherapie. Stammkapital: 25.050,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Mohr, Wolfgang, Zeitlarn, *24.01.1962; Dr. Sagstetter, Eva, Regensburg, *26.04.1959; Unland, Heribert, Bad Abbach, *04.10.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-05-27: Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 90,00 EUR und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.140,00 EUR.
2017-07-08: Die AVR Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie Regensburg GmbH mit dem Sitz in Zeitlarn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB 15705, hat als übernehmende Gesellschaft den Verschmelzungsplan vom 05.07.2017 (Urkunde des Notars Dr. Markus Huber in Regensburg, Urkundenrolle Nummer H 0793/2017) zur Bekanntmachung beim Amtsgericht Regensburg eingereicht. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: a) AVR Psychotherapy & Supervision Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Birmingham-West Midlands, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 05279240, als übertragende Rechtsträgerin; b) die Firma AVR Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie Regensburg GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Zeitlarn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg, unter Registernummer HRB 15705, als übernehmende Rechtsträgerin. 3.Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind in den folgenden Registern eingetragen: a) Die AVR Psychotherapy & Supervision Limited, die übertragende Rechtsträgerin, ist im Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. 05279240 eingetragen. b) Die Firma AVR Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie Regensburg GmbH, die aufnehmende Rechtsträgerin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter Registernummer HRB 15705 eingetragen. 4.Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern: a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (die Firma AVR Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie Regensburg GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Firma AVR Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie Regensburg GmbH unter deren Geschäftsanschrift Buchenstraße 9, 93197 Zeitlarn, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung derVerschmelzung in das Handelsregister der Firma AVR Ausbildungsinstitut fürVerhaltenstherapie Regensburg GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht. Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Firma AVR Psychotherapy & Supervision Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (CrossBorder Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenanntenGläubigerrechte können jederzeit bei der Firma AVR Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie Regensburg GmbH angefordert werden.
2017-11-21: Die AVR Psychotherapy & Supervision Limited mit dem Sitz in Birmingham - West Midlands/Vereinigtes Königreich ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 05.07.2017 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 18.08.2017 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.