2020-03-12: HRA 709237: AVR Kommunal AöR, Sinsheim . Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 48 Landkreisordnung für Baden-Württemberg i.V.m. § 102a Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Satzung vom 21.05.2019. Gegenstand: Der Rhein-Neckar-Kreis überträgt der Kommunalanstalt seine Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m § 6 Abs. 1 und § 9 Landesabfallgesetz (LAbfG) einschließlich der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen gemäß § 21 KrWG mit Wirkung zum 1.Januar 2020. Die Kommunalanstalt wird zugleich Betreiberin der Deponien Sinsheim und Wiesloch sowie der bereits in der Nachsorgephase befindlichen Deponien Eberbach und Hockenheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einer Person, die alleine vertritt. Vorstand: Deschner, Katja, Neunkirchen, *11.12.1967. Einzelprokura: Karrer, Klaus, Sinsheim, *24.02.1971.