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AViTEQ Vibrationstechnik GmbH

Maschinenbau und Betriebstechnik, Industrieunternehmen, Förderrinne..., Einverständniserklärung, Glasrecycling, Schüttgut, CAD三维模型, AEG Vibrotechnique, AEG Vibrotechnique S.A.R.L, Alezans, Brittmoore
Adresse / Anfahrt
Im Gotthelf 16
65795 Hattersheim am Main
Kontakt
45 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 45 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neuer Gegenstand: Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb einschließlich Service von Geräten, Systemen und Anlagen auf dem Gebiet der Schwingfördertechnik. Geändert, nun: Geschäftsführer: Eicke, Achim, Dreieich, *16.01.1959; Finger, Wolfgang, Nottuln, *29.05.1947, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-07-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 274.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Im Gotthelf 16, 65795 Hattersheim am Main. Neues Stammkapital: 300.000,00 EUR.

2014-04-28:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Finger, Björn, Köln, *05.09.1980.

2016-02-26:
Nicht mehr Geschäftsführer: Finger, Wolfgang, Nottuln, *29.05.1947. Bestellt als Geschäftsführer: Finger, Björn, Köln, *05.09.1980, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. Prokura erloschen: Finger, Björn, Köln, *05.09.1980.

2022-07-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Weiteq GmbH mit dem Sitz in Hattersheim am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 86557) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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