2007-12-18: Die Vertreterversammlung vom 24.10.2007 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Insbesondere wurde geändert: § 2 (Gegenstand). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen sowie veräußern und vermitteln. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch andere, der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und dem Förderzweck dienende Geschäfte betreiben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 35 die Voraussetzungen.
2010-08-05: Die Generalversammlung vom 23.06.2010 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurde:§ 28 (Aufsichtsrat).
2011-05-18: Die Generalversammlung vom 30.03.2011 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand). Neuer Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen sowie veräußern und vermitteln. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch andere, der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und dem Förderzweck dienende Geschäfte betreiben. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 36 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen nach Maßgabe der §§ 25 a) und 36 j) dieser Satzung ausgeben.
2012-01-11: Bestellt: Vorstand: Klein, Rainer, Suhl, *09.04.1940. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Lange, Bettina, Suhl, *12.03.1964.