2011-02-17: AWO Erzgebirge gemeinnützige GmbH, Breitenbrunn/Erzgeb., Neue Siedlung 47, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2011 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens).. Neuer Gegenstand: Betrieb von Altenpflegeheimen, Krankenhäusern, teilstationären Einrichtungen, alten- und krankengerechten Wohnformen, ambulanten Diensten, Werkstätten für Behinderte, Wohnheimen für Behinderte, Einrichtungen für soziale Arbeitsprojekte, Integrationsfirmen, Kinder- und Jugendheimen, Kindertagesstätten, offener Kinder- und Jungendhilfe, Beratungsstellen, Bildungseinrichtungen, Schulen und Asylbewerberunterkünften, Migration und Integration, Suchthilfe sowie Beteiligung an grenzübergreifenden Projekten im gemeinnützigen Bereich.
2012-01-05: AWO Erzgebirge gemeinnützige GmbH, Breitenbrunn/Erzgeb., Neue Siedlung 47, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 hat die Änderung des § 6 (Vertretung, Geschäftsführung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Leischker, Christine, Breitenbrunn/Erzgeb., *03.12.1951. Bestellt: Geschäftsführer: Wilhelm, Karsten, Aue, *14.02.1975.
2013-06-14: AWO Erzgebirge gemeinnützige GmbH, Breitenbrunn/Erzgeb., Neue Siedlung 47, 08359 Breitenbrunn/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2013 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 2 (Sitz), 2 (Gegenstand der Gesellschaft), 5 (Stammeinlagen), 7 (Zustimmungspflichtige Geschäfte), 11 (Ergebnisverwendung), 12 (Teilung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Betrieb von Altenpflegeheimen, teilstationären Einrichtungen, alten- und krankengerechten Wohnformen, ambulanten Diensten, Werkstätten für Behinderte, Wohnheimen für Behinderte, Einrichtungen für soziale Arbeitsprojekte, Integrationsfirmen und Begegnungsstätten zur Durchführung sowie zum gastronomischen Betrieb von Veranstaltungen, die zur Förderungen der Bildung und kulturellen Bedürfnisse von Menschen, insbesondere für Personen i. Sinne des § 53 AO dienen; Betreibung von Kinder- und Jugendheimen, Kindertagesstätten, Einrichtungen offener Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, Diensten für Migration und Integration, Suchthilfe sowie Beteiligung an grenzübergreifenden Projekten im gemeinnützigen Bereich.