2008-03-03: "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Halle e. V.", Halle/Saale (Halle/Saale). Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Merseburg e.V. mit dem Sitz in Merseburg (Amtsgericht Stendal VR 46281) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2007 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 11.10.2006 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 28.09.2006 mit dem Verein verschmolzen. Der Name des Vereins ist geändert in "AWO Regionalverband Halle-Merseburg e.V.". Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.