2019-06-12: VR 130062: Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Mitte-West-Thüringen e.V., Weimar . Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mühlhausen e.V. mit Sitz in Mühlhausen (Amtsgericht Mühlhausen VR 460265) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2019 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 12.03.2019 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 11.03.2019 mit dem Verein durch Aufnahme verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.