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AaK Dienstleistungsgesellschaft mbH

Gesundheit und Soziales, Sanitätsdienst, Pflegedienst...
Adresse / Anfahrt
Markusstraße 46
50968 Köln
1x Adresse:

Feltenstraße 130
50827 Köln


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-07-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2011. Geschäftsanschrift: Feltenstraße 130, 50827 Köln. Gegenstand: Erbringen von allen Dienstleistungen die zum ordentlichen Betriebsablauf in den Einrichtungen des AaK Köln e.V. notwendig sind. Hierzu gehören insbesondere: - Lieferung von Lebensmitteln und Getränken - Instandhaltung der Räumlichkeiten und deren Außengelände - Reinigung der Einrichtungen und deren Außengelände - Vermietung und Verpachtung der im Besitz des AaK befindlichen Gebäude, Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Darüber hinaus kann die Gesellschaft die o.g. Dienstleistungen auch für Dritte außerhalb des AaK Köln e.V. erbringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Juretzki, Hans Peter, Köln, *21.05.1953, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-10-07:
Zwischen der AaK Dienstleistungsgesellschaft mbH als beherrschter Gesellschaft und dem Arbeitskreis für das ausländische Kind e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 7535) besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 22.09.2014. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der AaK Dienstleistungsgesellschaft mbH durch Beschluss vom 22.09.2014 zugestimmt.

2015-06-03:
Der mit der Arbeitkreis für das ausländische Kind e.V., Köln (Amtsgericht Köln, VR 7535) am 22.09.2014 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 10.02.2015 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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