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Abel & Weimar Straßen- und Tiefbau GmbH

Browsersitzung, Asphaltbau, Asphaltbeschicker..., Radwegen, CSRF, Angriffen, Schützt, Renaturierungen, Wasserleitungsbau, Energienetze
Adresse / Anfahrt
Im Dachsstück 11
65549 Limburg
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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-31:
d. Lahn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2002 mit Änderung vom 06.03.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Diez (bisher Amtsgericht Montabaur 6 HRB 7101) nach Limburg beschlossen. Gegenstand: der Straßen- und Tiefbau. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Abel, Lothar, Westernohe, *13.08.1964; Weimar, Andreas, Aull, *24.09.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-22:
d. Lahn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brühl, Thomas, Hundsangen, *12.10.1973; Maurer, Carsten, Waldsolms, *10.07.1974.

2019-09-20:
d. Lahn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Jupero GmbH mit dem Sitz in Limburg (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn, HRB 5176) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.