2009-01-22: Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2008 hat die Satzung mit Ausnahme der §§ 1 mit 3 der Satzung neu gefasst. Geschäftsanschrift: Ossietzkystr. 1-3, 97084 Würzburg.
2009-09-08: Die Duro Ladenbau Handelsgesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 2622) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-11-02: Prokura erloschen: Schraut, Michael -gen. Hans-, Würzburg.
2013-10-23: Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2013 hat die Änderung der §§ 13 ( Abtretung von Geschäftsanteilen, Nießbrauch und Verpfändung) und 15 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Tod eines Gesellschafters) der Satzung beschlossen.
2014-12-30: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Abele-Schraut, Helene, Würzburg, *12.06.1983; Abele-Schraut, Nicolas, Würzburg, *13.10.1985.
2015-01-15: Geburtsdatum von Amts wegen berichtigt: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Abele-Schraut, Nicolas, Würzburg, *13.10.1984.
2017-04-28: Bestellt: Geschäftsführer: Abele-Schraut, Nicolas, Würzburg, *13.10.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Abele-Schraut, Nicolas, Würzburg, *13.10.1984.
2017-05-12: Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Abele-Schraut, Nicolas, Würzburg, *13.10.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-06-25: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Abele-Schraut, Hans Dieter, Würzburg, *02.05.1952.
2020-12-24: Die Eyebar GmbH mit dem Sitz in Würzburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-23: Die adesso GmbH mit dem Sitz in Würzburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.