Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH

Abfallunternehmen, Cookiename, Abfallwirtschaftszentrum..., Umweltbildung, Müllabfuhr, Abfallwirtschaftszentrums, Agieren auf Augenhöhe, Tage Jahresurlaub, Hautfarbe, AWR-KaufBar, Abfallwirtschaftsgesellschaft
Adresse / Anfahrt
Borgstedtfelde 15
24794 Borgstedt
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-29:
Name der Firma nunmehr: Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH. Kapital: 3.296.300 EUR. Änderung: Geschäftsführer: Hohenschurz-Schmidt, Ralph, *01.10.1959, Alt Duvenstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2018 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt, sodann um 1,24 EUR auf 3.296.300 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 , 3 (Stammkapital), 5 (Gesellschafterversammlung und -beschlüsse) , 8 (Aufsichtsrat) , 9 (Aufgaben des Aufsichtsrats) und 11 (Wirtschaftsplan, Jahresabschluß und Lagebericht).

2019-10-30:
Rechtsverhältnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2018 in der Form vom 15.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse von den selben Tagen ist die Die SGB Sortiergesellschaft-Borgstedt Verwaltung mbH (Amtsgericht Kiel, HRB 1396 RD) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-30:
Rechtsverhältnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2018 in der Form vom 15.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse von den selben Tagen ist die AWZ Betriebsgesellschaft mbH durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-03-17:
Prokura: Dr. Söhrmann, Claudia, geb. Demmig, *19.10.1981, Nortorf; gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Prokuristin: Brandt, Miriam, geb. Woldt.

Marketing