Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Abobote GmbH

Abokiste, Gemüsekiste, Branchensoftware..., Bote, Warenwirtschaft
Adresse / Anfahrt
Hübenthal 8
37218 Witzenhausen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2015. Geschäftsanschrift: Hübenthal 8, 37218 Witzenhausen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Betriebsplanung, technische Beratung, Softwareberatung und Entwicklung, Bereitstellen und Pflege von Datenbanken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft stets allein. Bestellt als Geschäftsführer: Osthues, Wolfgang, Witzenhausen, *29.04.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Osthues, Wolfgang, Witzenhausen, *29.04.1959 unter der Firma Abobote Wolfgang Osthues e.K. in Witzenhausen betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.11.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.

2016-02-12:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 10.02.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.