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Abraham SL Systemtechnik GmbH

Sanitär, Bauklempner, Baukunden..., Hausmeisterdienste, FruitMedia, Gebäudeservice, Diensttleistungen, Hausmanagement
Adresse / Anfahrt
Jagowstraße 29
13467 Berlin
1x Adresse:

Briesestraße 80
16562 Hohen Neuendorf


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-08-13:
Firma: Abraham SL Systemtechnik GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Jagowstraße 29, 13467 Berlin Gegenstand: Der Gebäudeservice. Hierzu zählen neben handwerklichen Tätigkeiten wie Fliesen, Platten, Mosaik, Heizung, Sanitär und Bauklempnerei auch die Hausreinigung, die Gartenpflege, Hauswartstätikeiten, der Vertrieb von Softwarelösungen sowie in diesem Zusammenhang das Thema Energie im Sinne von Energieeffizienz, wie Wärmedämmung und Beratung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Abraham, Andreas, *29.04.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.02.2010; mit Änderung vom 09.07.2010 in § 1 (Firma)..

2015-04-13:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2014 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf den Alleingesellschafter Andreas Abraham, *29.04.1969, wohnhaft in Berlin verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit dieser Eintragung wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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