2011-05-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2011. Geschäftsanschrift: Brunnstubenstraße 34, 79111 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Die Entwicklung, Produktion, Montage und der Vertrieb von Aufzügen und Rehaprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Baumann, Arno Raimund, Marckolsheim (FRANKREICH), *21.10.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-01-18: Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Baumann, Arno Raimund, Freiburg im Breisgau, *21.10.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.11.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Secondhand Treppenlifte Deutschland GmbH", Gundelfingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 713193) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.