2012-02-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2011. Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Straße 5, 33442 Herzebrock-Clarholz. Gegenstand: die Geschäftsführung und Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen, insbesondere an der noch zu gründenden Firma Achim Lübbering Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Herzebrock-Clarholz. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so hat dieser Einzelvertretungsmacht. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Geschäftsführer: Lübbering, Achim, Herzebrock-Clarholz, *07.11.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-09-05: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 4 (Verfügung über Geschäftsanteile) und mit ihr die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2013 die ersatzlose Streichung des § 9 Abs. 4 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Achim Lübbering Verwaltungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Geschäftsführung und Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen, insbesondere an der Firma Achim Lübbering Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Herzebrock-Clarholz, die Entwicklung, die Herstellung sowie Handel von Apparaten und Anlagen.
2015-07-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2015 mit der Lübbering Technologie-Tansfer GmbH mit Sitz in Herzebrock-Clarholz (Amtsgericht Gütersloh, HRB 5817) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.