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Acrimonia GmbH

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Maximinenstraße 4
50668 Köln
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11x HR-Bekanntmachungen:

2015-06-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2015. Geschäftsanschrift: Maximinenstraße 4, 50668 Köln. Gegenstand: Unternehmensberatung sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Horrion, Gerhard, Bergisch Gladbach, *25.03.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-02-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie der Erwerb, Betrieb und Verkauf von Anlagen zur Energieerzeugung.

2018-10-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 181.000,00 EUR auf 206.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit: Erste GHE GmbH & Co. KG mit Sitz in Bergisch Gladbach , Dritte GHE GmbH & Co. KG mit Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HRA 11805) und Sechste GHE GmbH & Co. KG mit Sitz in Hattershein (Amtsgericht Frankfurt a.M., HRA 48579) beschlossen. Neues Stammkapital: 206.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Horrion, Gerhard, Bergisch Gladbach, *25.03.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2018 mit der Sechste GHE GmbH & Co. KG mit Sitz in Hattersheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-11-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2018 mit der Dritte GHE GmbH & Co. KG mit Sitz in Dinslaken verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-11-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2018 mit der Erste GHE GmbH & Co. KG mit Sitz in Bergisch Gladbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 72.000,00 Euro auf 278.000,00 Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der Vierte GHE GmbH & Co. KG mit Sitz in Weinböhla (Amtsgericht Dresden, HRA 9477) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 hat ferner die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 Euro auf 304.000,00 Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der Gerhard Horrion e.K. mit Sitz in Bergisch Gladbach (HRA 34182) beschlossen. Neues Stammkapital: 304.000,00 EUR.

2019-09-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 17.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Gerhard Horrion, geb. 25.03.1958 unter der Firma Gerhard Horrion e.K. mit Sitz in Bergisch Gladbach betriebenen Unternehmens durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.07.2019 mit der Vierte GHE GmbH & Co. KG mit Sitz in Weinböhla verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-10-16:
Eintragung lfd. Nr. 7 Spalte 6a Nr. 2 v.A.w. berichtigt: Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2019 hat ferner die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 Euro auf 304.000,00 Euro zum Zwecke der Ausgliederung der Gerhard Horrion e.K. mit Sitz in Bergisch Gladbach (HRA 34182) beschlossen.

2019-10-16:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.09.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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