2005-07-26: Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2005 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,88 um EUR 24,12 auf EUR 26.100 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in. § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma; §§ 11 letzter Absatz (Weisungsrecht der Gesellschafter), 13 Absatz 1 (Stimmrecht), 16 Absatz 1 (Rechte und Pflichten der Gesellschafter) beschlossen. Neue Firma: ACT-Videoproduktions GmbH.
2016-03-29: Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis und des Wohnortes, weiterhin Geschäftsführer: Groß, Robert, Bergisch Gladbach, *09.11.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Fröhlich, Andreas, Köln, *21.02.1967, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-11-13: Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Act HeadQuarter Media GmbH. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Groß, Robert, Köln, *09.11.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-06-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.11.2018 mit der HD Quarter Gesellschaft für digitale Bildbearbeitung mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 54864) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.