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Activ Pflege mit Herz GmbH

Altersrente, Pflegekraft, Dienstplan..., Einstiegstermin
Adresse / Anfahrt
Mörfelder Landstraße 225
60598 Frankfurt am Main
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2014 mit Änderung vom 25.03.2015. Geschäftsanschrift: Mörfelder Landstr. 225, 60598 Frankfurt am Main . Gegenstand: sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit ambulanter Pflege und Krankenpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Fabian, Sonja Angela, Frankfurt am Main, *11.10.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-06-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2015 hat die Änderung des § 1.1 und die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung im Wege der Ausgliederung mit der Activ Pflege mit Herz, Inh. Sonja Fabian e. Kfr. mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 48259) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: Activ Pflege mit Herz GmbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Activ Pflege mit Herz, Inh. Sonja Fabian e. Kfr. mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 48259) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.