2017-12-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2017. Geschäftsanschrift: Uplengener Straße 86, 26689 Apen-Augustfehn. Gegenstand: Pflegeleistungen, unter anderem ambulante Pflege und häusliche Kranken- und Altenpflege, Betreuung, Pflegeberatung und Pflegeschulung, hauswirtschaftliche Versorgung sowie teilstationäre Pflege , Palliativversorgung, Verkauf und Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, Wäscheservice, Menuservice, Verhinderungspflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: de Regt, Alexander, Apen-Augustfehn, *19.11.1970; de Regt, Brigitte, Apen-Augustfehn, *10.02.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-27: Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2019 hat zum Zwecke der Übernahme des Vermögens der AdR Ambulante Pflege e. K. mit Sitz in Apen-Augustfehn (AG Oldenburg, HRA 205585) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 ("Stammkapital; Geschäftsanteile; Einlagen") beschlossen. Geändert, nun: Stammkapital: 25.100,00 EUR.
2019-09-27: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2019 das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens AdR Ambulante Pflege e. K. mit Sitz in Apen-Augustfehn (AG Oldenburg, HRA 205585) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-09-27: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.09.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.