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Adam Blodt GmbH

Spedition, Transportlogistik, Luftfrachtersatzverkehr..., Regional-Hub, Warehousing, Gefahrgut-Transporte, Großlogistikern, Gabelstaplerfahrer, Innerbetriebliche, STÅL, Kommissionierung
Adresse / Anfahrt
Carl-von-Linde-Straße 6+14
55129 Mainz
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-12-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2006. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Komplementärstellung in einer noch zu gründenden Kommanditgesellschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Blodt, Adam Adolf, Mainz, *11.08.1937; Blodt, Miriam Gisela Elisabeth, Mainz, *16.06.1970; Blodt, Frank, Mainz, *20.03.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

2014-07-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Blodt, Adam Adolf, Mainz, *11.08.1937.

2015-07-08:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2015 mit der Miriam Blodt GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 42765) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.