2015-06-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2015.Gegenstand des Unternehmens: Führung eines Forstbetriebs und Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prinz zu Oettingen-Wallerstein, S. D. Krafft-Ernst, Fremdingen, *09.04.1951, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-10-07: Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung durch Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Forst Seyfriedsberg e.K. und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgliederung wird erst mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Neue Firma: Adeptus Vermögensverwaltung-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Führung eines Forstbetriebs, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Eigenbewirtschaftung von Grundstücken sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 16.09.2015 mit Nachtrag vom 28.09.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.09.2015 und 28.09.2015 das einzelkaufmännische Unternehmen Forst Seyfriedsberg e.K. mit dem Sitz in Fremdingen übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-10-07: Die Ausgliederung wurde am 06.10.2015 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .
2015-10-13: Firma von Amts wegen berichtigt: Adeptus Vermögensverwaltungs-GmbH.