2010-12-08: (Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich Treuhandtätigkeit, insbesondere Übernahme von Testamentsvollstreckungen, wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Beratung im Zusammenhang mit der Steuerberatung. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hampel + Marka Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, Steingaden (Amtsgericht München, HRB 188795).