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Adolf Bördner Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Löhnberger Weg 8
35781 Weilburg
1x Adresse:

Auf dem Schulberg 3
35781 Weilburg


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-23:
(Der Hoch- und Tiefbau. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen des Hoch- und/oder Tiefbaus oder an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese übernehmen. Ferner darf sie Zweigniederlassungen errichten. Sie darf auch Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Auf dem Schulberg 3, 35781 Weilburg-Waldhausen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bördner Dienstleistungs- und Handels GmbH, Weilburg (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 4467), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-12:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Hartmut Bördner, Weilburg, *30.07.1956 unter der Firma Adolf Bördner, Bauunternehmen Inhaber Hartmut Bördner in Weilburg-Waldhausen betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.