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Adrion-Knöpfle Putz Stuck Trockenbau GmbH

Dienstleister
Adresse / Anfahrt
Boschstraße 4
79843 Löffingen
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2010. Geschäftsanschrift: Studerstraße 7, 79843 Löffingen. Gegenstand: Die Erbringung von Werkleistungen, insbesondere Außenputz, Wärmedämmverbundsysteme, Innenputz, Trockenbau, Gerüstbau, Stuckarbeiten, Wandgestaltung, Altbausanierung, Raumakustik, Schall/Brandschutz, Fließestrich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Knöpfle, Ernst, Löffingen, *10.07.1951, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-02-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Knöpfle, Ernst *10.07.1951; Bestellt als Geschäftsführer: Knöpfle Sascha *06.09.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-05-18:
Neue Geschäftsanschrift: Boschstraße 4, 79843 Löffingen.

2022-05-12:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2022 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 07.03.2022 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Herrn Knöpfle, Sascha Matthias, Löffingen, *06.09.1976 als Inhaber der Firma "adrion knöpfle Putz Stuck Trockenbau e.K.", Löffingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707527) verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.