2013-07-12: Bestellt als Geschäftsführer: Hildenbrand, Matthias, Rheurdt, *30.09.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-12-04: Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Ein oder mehrere Geschäftsführer können auch ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
2016-10-05: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 und der Gesellschafterversammlung der PPM Sales GmbH & Co. KG vom 17.08.2016 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die PPM Sales GmbH & Co. KG mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, HRA 4514) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-05: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 und der Gesellschafterversammlung der PPM IP GmbH & Co. KG vom 17.08.2016 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die PPM IP GmbH & Co. KG mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, HRA 4513) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-05: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 und der Gesellschafterversammlung der PPM Asset GmbH & Co. KG vom 17.08.2016 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die PPM Asset GmbH & Co. KG mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, HRA 4517) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-11-15: Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2019 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2021-10-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2021 mit der Polyplast Management GmbH mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, HRB 12983) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-10-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2021 mit der Polyplast Global Engineering GmbH mit Sitz in Straelen (Amtsgericht Kleve, HRB 8496) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.