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Aericon GmbH & Co. KG

Funktionale, Service-Hotline
Adresse / Anfahrt
Hochstraße 1
47665 Sonsbeck
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-30:
(Der Handel und Service mit medizinischen Geräten und ähnlichen Produkten). Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei von ihnen gemeinschaftlich oder einen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alle oder einzelne persönlich haftende Gesellschafter und/oder ihre Organe können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Persönlich haftender Gesellschafter: H & N Verwaltungs-GmbH, Xanten (Amtsgericht Kleve HR B 7292), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsanschrift: Maulbeerkamp 11, 46509 Xanten.

2013-04-05:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: H & N Verwaltungs-GmbH, Xanten (Amtsgericht Kleve HR B 7292). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Aericon Beteiligungsgesellschaft mbH, Xanten (Amtsgericht Kleve HRB 11847), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-05-13:
Sonsbeck. Geschäftsanschrift: Hochstraße 121, 47665 Sonsbeck. Der Sitz ist von Xanten nach Sonsbeck verlegt.

2021-06-15:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Hochstraße 1, 47665 Sonsbeck.

2022-03-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.02.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.02.2022 mit der medaro GmbH mit Sitz in Xanten (Amtsgericht Kleve, HRB 12159) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.