2017-07-27: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 11.03.2017 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.02.2017 mit der Aeroclub Steinhuder Meer e.V. mit Sitz in Wunstorf (Amtsgericht Hannover VR 110606) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.