2013-10-16: Geschäftsanschrift: Schlachte 27/28, 28195 Bremen; Gegenstand: Die private Arbeitsvermittlung, die Arbeitnehmerüberlassung sowie damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, insbesondere auch die Beteiligungen an Betrieben der AfA-Gruppe. Alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sind zulässig. Kapital: 300.000 EUR; Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Jeder Vorsatnd kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Vorstand: 1. Göckler, Detlef, *19.01.1964, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Aktiengesellschaft; Satzung vom: 18.07.2006 zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.06.2008 Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.08.2013 ist der Sitz der Gesellschaft von Stuhr (Amtsgericht Walsrode, HRB 200671) nach Bremen verlegt und die Satzung geändert in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr).
2014-05-07: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage, sowie Ergänzung vom 30.04.2014 ist die AfA Agentur für Arbeitsvermittlung GmbH mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HRB 23703) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2014-05-07: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sowie Ergänzung vom 30.04.2014, ist die AfA GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen, HRB 19708 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2014-06-18: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AfA Agentur für Arbeitsvermittlung GmbH mit Sitz in Bad Oldesloe (Amtsgericht Lübeck, HRB 1836 OD) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2018-05-15: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.04.2018 ist die Satzung in § 5 und § 14 (Vergütung) geändert worden.
2018-07-03: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.