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Agrar AG Gadebusch

Landwirtschaft, Futtererbsen, Hauptanbauarten..., Marktfruchtbetrieb, Ackerbohnen, Winterraps, Zuckerrüben, Pflanzenbau, Stroh, FFW, Agrarhof
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 9a
19205 Gadebusch
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-22:
Die Hauptversammlung vom 17.11.2007 hat die Umstellung des Grundkapitals auf 1.723.053,64 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 29.346,36 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die Änderung der Satzung in den §§ 4, 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 8, 9 (Vertretung), 13, 20 sowie 27 bis 29 beschlossen. Grundkapital jetzt: 1.752.400,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2008-04-04:
Nicht mehr Vorsitzender: Langpap, Horst, Gadebusch, *28.09.1942. Geändert, nun: Vorstand: Haase, Jörg, Pokrent, *08.05.1961.

2012-10-15:
Die Hauptversammlung vom 19.11.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 10 und 18 beschlossen. Geschäftsanschrift: Industriestraße 9 A, 19205 Gadebusch. Neuer Unternehmensgegenstand: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte aller Art, die Veredlung und der Handel damit. Die Gesellschaft kann auch andere Handlungen vornehmen, wenn sie der weiteren Entwicklung der Gesellschaft dienen.

2015-08-13:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Energieerzeugungs GmbH Gadebusch mit der Agrar Aktiengesellschaft Gadebusch eingereicht worden.

2015-11-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2015 mit der Energieerzeugungs GmbH Gadebusch mit Sitz in Gadebusch (AG Schwerin, HRB 11025) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.