2011-02-07: Die Generalversammlung vom 08.12.2010 hat die Neufassung der Satzung und damit u.a. die Änderung des Gegenstands des Unternehmens und der Vertretungsregelung des Vorstandes nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Neuer Sitz: Altmärkische Höhe. Neuer Gegenstand: Sicherung und möglichst Erhöhung des persönlichen Einkommens der Mitglieder; gemeinschaftliche Nutzung der Produktionsmittel für die landwirtschaftliche Produktion und anderer Erwerbsquellen, zum Beispiel durch deren Verpachtung; Beteiligung an Unternehmen, welche dem Zwecke der Genossenschaft dienlich sind. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Personenbezogene Daten ergänzt: Vorstand: Wiese, Frank, Seehausen, *13.09.1962.
2013-06-13: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Jüstel, Karin, Altmärkische Höhe OT Bretsch, *05.01.1957.
2015-01-14: Ausgeschieden: Vorstand: Elling, Karl, Lückstedt, *14.02.1949. Bestellt: Vorstand: Gehrmann, Burkhard, Altmärkische Höhe OT Kossebau, *21.12.1964. Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Jüstel, Karin, Altmärkische Höhe OT Bretsch, *05.01.1957.
2021-03-19: Prokura erloschen: Jüstel, Karin, Altmärkische Höhe OT Bretsch, *05.01.1957.
2021-12-08: Die Generalversammlung vom 20.10.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Ausscheiden durch Tod), 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 a (Nutzung von im Eigentum oder Besitz des Mitgliedes stehenden Flächen), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 31 (Mehrheitserfordernisse), 36 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), die Einfügung eines neuen § 38 a (Beteiligungsfonds) und die Änderung des § 44 (Auflösung, Liquidation) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 36 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) (1) Der Geschäftsanteil beträgt 52,00 EUR. (2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, 100 Geschäftsanteile zu zeichnen. Auf die Pflichtgeschäftsanteile sind ab Beitritt innerhalb von 4 Wochen 10 % sofort einzuzahlen. Die Differenzeinzahlung auf die Pflichtgeschäftsanteile hat innerhalb einer Frist von drei Jahren zu erfolgen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).