2008-08-25: Die Generalversammlung vom 04.03.2008 hat u. a. die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: - Produktion, Lagerung und Verkauf pflanzlicher und tierischer Rohprodukte die Nahrungsmittelherstellung; Verkauf entsprechender Fertigprodukte - Produktion, Lagerung und Verkauf landwirtschaftlicher Veredlungsprodukte auf pflanzlicher und tierischer Herstellungsbasis - gemeinschaftlicher Einkauf aller für o. g. erforderlichen Saatgüter, Düngemittel, Maschinen, Roh-, Betriebs- und Hilfsstoffe - gemeinschaftlicher Einkauf aller Lebens- und Wirtschaftsbedürfnisse aller ihrer Mitglieder - Erarbeitung von Marketingstrukturen zur Erschließung und Verbesserung von Absatzwegen - Zusammenfassung des Angebots landwirtschaftlicher Produkte - Organisation des Absatzes landwirtschaftlicher Produkte und der entsprechenden Transporte hierfür - Durchführung von Bau- und Reparaturmaßnahmen, die den o. g. Unternehmensgegenständen dienen und/oder die Verbesserung kommunaler/dörflicher Wohnstrukturen betreffen - Unterhaltung von Reparaturbetrieben für landwirtschaftliche Maschinen und Kraftfahrzeuge aller Art, Betreibung einer Tankstelle. Ausgeschieden: Vorstand: Hübner, Rainer, Immekath, *27.07.1944.
2014-02-03: Von Amts wegen berichtigt: Neue Firma: Agrargenossenschaft "Dr. Schultz-Lupitz" e. G. Kusey. Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt: Neuer Sitz: Klötze. Von Amts wegen berichtigt: Keine Nachschusspflicht. Von Amts wegen geändert: Vorstand: Dörwald, Thomas, Klötze OT Röwitz, *23.02.1964; Lehneke, Manfred, Klötze OT Wenze, *07.11.1960. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Gottschlich, Nicole, Klötze OT Kusey, *27.07.1979.
2015-06-09: Die Generalversammlung vom 19.03.2014 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 37 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§37 Geschäftsanteile und Geschäftsquthaben (teilweise)Abs. 2: Die Einzahlung des Geschäftsanteiles, hat bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zu erfolgen. Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).