2007-03-07: Nicht mehr Vorstand: Rathke, Erwin, Neubukow, *13.11.1941. Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Harder, Torsten, Biendorf, *02.03.1968. Vorstandsamt berichtigt: Vorstandsvorsitzender: Hinz, Diethelm, Neubukow, *24.02.1950.
2011-01-26: Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2010 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen; Gegenstand geändert, nun: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung des Erwerbs der Mitglieder sowie die Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen in der Region durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Erzeugung, die Bearbeitung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie die Durchführung von Dienstleistungen, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Die Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen ist zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes sowie die Beschäftigung von Nichtmitgliedern ist zugelassen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten oder durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter gemeinsam mit einem Prokuristen.
2011-01-26: Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2010 hat die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen; Gegenstand geändert, nun: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung des Erwerbs der Mitglieder sowie die Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen in der Region durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Erzeugung, die Bearbeitung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie die Durchführung von Dienstleistungen, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Die Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen ist zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes sowie die Beschäftigung von Nichtmitgliedern ist zugelassen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten oder durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter gemeinsam mit einem Prokuristen.
2016-02-04: Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2015 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 3 , 11 (Pflichten der Mitglieder), 35 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 37 (Andere Rücklagen), 37 a (Beteiligungsfonds) und 43 (Verwendung des Gewinnes, Dividende, Vezinsung) beschlossen.