2006-11-09: Die Agrargut Oelsnitz/E. GmbH mit dem Sitz in Oelsnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 17817 ) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 sowie des Beschlusses der Generalversammlung vom 22.08.2006 mit der Genossenschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2009-01-15: Die Generalversammlung vom 09.12.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; Vermehrung und Zucht von Pflanzen und Tieren; Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege; Nutzung erneuerbarer Energien und deren Vermarktung; Vermietung und Verpachtung eigenen Anlagevermögens.
2015-09-01: OT Erlbach-Kirchberg). Die Agrargenossenschaft Jahnsdorf eG mit dem Sitz in Jahnsdorf/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz GnR 147) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2015 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 28.07.2015 sowie des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 29.07.2015 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
2015-09-03: OT Erlbach-Kirchberg). Die Agrargenossenschaft Jahnsdorf eG mit dem Sitz in Jahnsdorf/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz GnR 147) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2015 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 28.07.2015 sowie des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 29.07.2015 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-03-27: OT Erlbach-Kirchberg). Ausgeschieden: Vorstand: Auerswald, Gerd, Agraring., Erlbach-Kirchberg, *29.04.1956.
2020-05-12: OT Erlbach-Kirchberg). Änderung Vertretung Vorstandsmitglied: März, Claudia, Erlbach-Kirchberg, *11.07.1959, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Änderung Vertretung Vorstand: Kutzner, Daniel, Bernsdorf, *30.10.1977, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-09-29: OT Erlbach-Kirchberg). Bestellt: Vorstand: Hallbauer, Stefan, Hartenstein, *18.01.1985.