2009-03-18: Die Generalversammlung vom 24.01.2008 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 28 (Einberufung und Tagesordnung), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben). gem. §§ 22 und 22a GenG zusätzlich bekannt gemacht: Der Geschäftsanteil ist wie folgt herabgesetzt: Der Geschäftsanteil beträgt 150,00 EUR. Die auf den/die Geschäftsanteile(n) geleisteten Einzahlungen zuzüglich sonstiger Gutschriften und abzüglich zur Verlustdeckung abgeschriebener Beträgen bilden das Geschäftsguthaben eines Mitgliedes. Es ist eine Pflichtbeteiligung von fünf Anteilen festgelegt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können.