2020-09-15: Die Generalversammlung vom 12.03.2020 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt: Neuer Sitz: Osterburg (Altmark). Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 34 Abs. 2 (teilweise): Der Gescnäftsanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen. In diesem Fall sind auf den Geschäftsanteil sofort 50 Euro einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats ab sind monatlich weitere 50 Euro einzuzahlen, bis der Geschäftsanteil erreicht ist. Die vorzeitige Volleinzahlung des Geschäftsanteiles ist zugelassen.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).