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Agrargesellschaft Prießnitz mbH

Erntehelferinnen, Bewerbungsstichtag, Großwilsdorf..., Priessnitz
Adresse / Anfahrt
Am Angstplatz 1a
06618 Naumburg (Saale)
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 hat die Änderung des § 4 (Beginn, Geschäftsjahr, Dauer) der Satzung beschlossen.

2015-11-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2015 hat die Satzung neu gefasst.

2016-04-26:
Gem. Satzung von Amts wegen berichtigt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Schrimpf, Hans Uwe, Tultewitz, *27.09.1951; Zier, Bodo, Molauer-Land OT Sieglitz, *10.04.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Buchner, Eckhard, Mertendorf OT Utenbach, *21.04.1967.

2016-07-01:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schrimpf, Hans Uwe, Tultewitz, *27.09.1951.

2017-03-27:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 01.12.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb Janisroda Schweinezuchtanlage) auf die AGRITIER GmbH mit dem Sitz in Naumburg / Saale (Amtsgericht Stendal HRB 211115) übertragen. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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