2009-07-13: Die IAD Integration Agrar- und Dienstleistungsgenossenschaft e.G. mit dem Sitz in Nemsdorf-Göhrendorf (Amtsgericht Stendal GnR 3414) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2008 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 12.02.2009 und des Beschlusses der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 12.02.2009 mit der Genossenschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-03-03: Die Generalversammlung vom 09.01.2014 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 26 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 27 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) und § 33 (Zusammensetzung und Wahl) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Gem. Satzung von Amts wegen berichtigt: Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Produkte und aller mittelbar und unmittelbar damit zusammenhängenden Tätigkeiten wie Bearbeitung und Verarbeitung derselben und deren Absatz sowie die Schaffung entsprechender Einrichtungen dazu. Die Geschäftstätigkeit wird erweitert durch Handel mit festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen sowie den Handel mit Produkten, Maschinen und Ausrüstungen, die zur landwirtschaftlichen Produktion notwendig sind und den dazu gehörenden Service und Dienstleistungen. Die Geschäftstätigkeit wird erweitert durch den Transport im Rahmen des gewerblichen Güterverkehrs.
2015-05-21: Die Generalversammlung vom 08.01.2015 hat die Änderung des § 15 (Einberufung und Tagesordnung) der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Die Mutterkuhgesellschaft Gräfinau und Pennewitz GmbH mit dem Sitz in Pennewitz (Amtsgericht Jena HRB 304664) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2014 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung vom 08.01.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 10.12.2014 mit der Genossenschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).