2011-08-04: Agrarunternehmen Lauenhain e.G., Neukirchen (Dorfstraße 35, 08459 Neukirchen/Pleiße). Die Generalversammlung vom 26.05.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand), 15 (Vertretung), 40 (Nachschusspflicht). Neue Firma: Agrarunternehmen Lauenhain eG. Ortsbezeichnung von Amts wegen berichtigt Neuer Sitz: Neukirchen/Pleiße. Neuer Gegenstand: Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung; Dienstleistungen, insbesondere Bodenbearbeitung, Feldbestellung, Pflegearbeiten, Ernte, Transport, Lagerung landwirtschaftlicher Produkte, Bewirtschaftung von Tierbeständen, des weiteren kommunale Dienstleistungen; Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftschutzes sowie der Landschaftspflege, Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege, landeskulturelle und touristische Leistungen, Bau- und Erschließungsarbeiten im ländlichen Raum sowie ausgewählte Dienstleistungen für die Bevölkerung und Unternehmen im ländlichen Raum; eine dem Förderzweck dienende Handelstätigkeit; Erzeugung und Nutzung regenerativer Energieträger sowie Energieerzeugung und deren Vermarktung; Vermietung und Verpachtung eigenen Anlagevermögens. Neue Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.