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Ahlborn Kegel- und Bowlingbahnenbau GmbH

Restaurant, Bowlingbahnbau, CrazyBowler..., Kegelbahnen, Führender, Nine-pin, Kegelbahnenbau, Kegelbahntechnik, Ten-pin, Kegeldepot, Bahnpflege
Adresse / Anfahrt
Angerstraße 17
04177 Leipzig
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-09-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2005 hat die Änderung der §§ 4 (Kündigung), 5 (Geschäftsführung und Vertretung), 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 10 (Entgelt) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt: Geschäftsführer: Ahlborn, Frank, Leipzig, *19.07.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer ist verstorben Geschäftsführer: Ahlborn, Manfred, Leipzig, *30.03.1948. Prokura erloschen: Ahlborn, Frank, Leipzig, *19.07.1975.

2008-08-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ahlborn, Ursula, Leipzig, *01.08.1948.

2009-02-26:
Einzelprokura: Stüdemann, Rene, Großbothen, *07.06.1965.

2019-08-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 80.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der AHLBORN Kebo-Tech GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 24441) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 80.000,00 EUR.

2019-09-13:
Die AHLBORN Kebo-Tech GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 24441) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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