Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Ahr-Solar Elektrotechnik GmbH

Stromleitungen, Kreishandwerkerschaft, Elektrohelfer..., Brandschutztechnik, Firmenfahrzeug, Vollzeitstelle, Selbstständiges, Verdienstmöglichkeiten
Adresse / Anfahrt
Weidenbacher Straße 9
53506 Kesseling
1x Adresse:

Linder Straße 19
53506 Ahrbrück


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-09-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2018. Geschäftsanschrift: Weidenbacher Straße 9, 53506 Kesseling. Gegenstand: Elektromeisterbetrieb, insbesondere in folgenden Bereichen: - Solaranlagen PV / Solarthermie / Erdwärmepumpen - Gebäudetechnik - Beleuchtungstechnik - Messtechnik - Thermografie - EDV Netzwerktechnik - Telekommunikationstechnik - Satanlagen- / Antennentechnik - Video- / Gebäudeüberwachung - Kraft- u. Antriebstechnik - Blitzschutztechnik - Zutrittskontroll- / Sicherheitstechnik - Brandschutztechnik - Fachplanung - Erstellen von CAD / Verteiler-Plänen u. Strangschemata. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Czuba, Paul Christian, Kesseling, *09.02.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Christian Czuba, Wesseling, 09.07.1970 unter der Firma "Ahr-Solar Elektrotechnik, Inh. Christian Czuba e.K." in Kesseling (Amtsgericht Koblenz, HRA 21992) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.07.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2018-09-26:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.09.2018 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.