2018-10-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.09.2018. Geschäftsanschrift: In Rosenbenz 12, 72116 Mössingen. Gegenstand: Betrieb von Inklusionsbetrieben zusammen mit Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Becker, Helmut, Gomaringen, *15.05.1959; Hölz, Marcus, Mössingen, *19.06.1968, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-12-05: Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer sind bei Rechtsgeschäften mit der AiS - Arbeit in Selbsthilfe - gGmbH (Amtsgericht Stuttgart, HRB 381854) mit dem Sitz in Mössingen befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
2019-10-10: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Gründungsaufwand) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 26.000,00 EUR erhöht. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AiS - Arbeit in Selbsthilfe - gGmbH", Mössingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381854) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.07.2019 aus ihrem Vermögen die in der Urkunde des Notars Friedrich Reisser (UR Nr. R 1923/2019) näher spezifizierten Betriebsteile, bei denen die Arbeitstätigkeit der Beschäftigten und nicht die Betreuung im Vordergrund steht, auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-16: Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Helmut, Gomaringen, *15.05.1959.