2020-07-23: Firma: Airless Discounter Stefan Trepke GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Köpenicker Landstraße 151, 12437 Berlin; Gegenstand: Der Handel, Service sowie die Vermietung von Farbspritzgeräten, Ersatzteilen und Zubehör. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Trepke, Stefan, *11.05.1979, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.06.2020
2021-01-11: Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 ist das Stammkaptal zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Unternehmens unter der Firma Airless Dicounter e.K. aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Stefan Trepke um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.11.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag hat der Inhaber Herr Stefan Trepke als Gesamtheit das unter der Firma Airless Discounter e.K. betriebene Unternehmen aus seinem Vermögen auf die Gesellschaft ausgegliedert.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-02-08: Firma: Airless Discounter GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.01.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .