2005-07-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2005. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Formwerkzeugen für Präzisionsformpressen optischer Gläser sowie die Technologieentwicklung und -beratung in diesem Produktionszweig. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder verwandter Art oder Beteiligungen an solchen Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Bergs, Thomas, Aachen, *21.12.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-08-14: Geschäftsanschrift: Steinbachstr. 17, 52074 Aachen. Bestellt als jeweils einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bresseler, Bernd, Würselen, *07.05.1970 und Pongs, Guido, Aachen, *17.07.1969.
2015-03-26: Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Erdbeerfeld 20, 52078 Aachen.
2019-10-21: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden INGENERIC GmbH am 21.10.2019 eingetragen worden.
2019-10-21: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.10.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.10.2019 mit der INGENERIC GmbH mit Sitz in Aachen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.