2020-12-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2020. Geschäftsanschrift: Nürnberger Straße 2, 90546 Stein. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung einer Bildungseinrichtung . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. PhDr. Rothfuß, Uli Fritz, Zirndorf, *22.10.1961, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Günzel, Rene-Christoph, Nürnberg, *11.08.1976; Katheder, Stefan, Büchenbach, *22.03.1978; Wagner, Thomas, Fronhausen (Lahn), *20.08.1975.
2021-03-27: Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Prof. PhDr. Rothfuß, Uli Fritz, Zirndorf, *20.10.1961, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 25.02.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2021 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 25.02.2021 Teile des Vermögens von der A.W. Faber-Castell Vertrieb GmbH mit dem Sitz in Stein (Amtsgericht Fürth HRB 6461) übernommen. Die Abspaltung wurde am 26.03.2021 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRB 6461). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.