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Akademie Göttingen Private Berufsfachschulen gemeinnützige Gesellschaft mbH

FHR, Ergänzungsbildungsgang, BTA..., Fachhochschulreife, PTA, CTA, Ausbildungsgänge
Adresse / Anfahrt
Am Leinekanal 4
37073 Göttingen
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-02:
Münden. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Sitzverlegung nach Göttingen beschlossen. Göttingen. Geschäftsanschrift: Am Leinekanal 4, 37073 Göttingen.

2017-03-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Akademie Göttingen Private Berufsfachschulen gemeinnützige Gesellschaft mbH. 37073 Göttingen, Geschäftsanschrift: Am Leinekanal 4, 37073 Göttingen; 37073 Göttingen, Geschäftsanschrift: Am Leinekanal 4, 37073 Göttingen. Die Zweigniederlassung in Göttingen ist aufgehoben.

2017-11-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 11 (Auflösung der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Gesellschaft will alle Maßnahmen fördern, die auf demokratischer Grundlage in freier, parteipolitisch ungebundener, religiös neutraler Bildungsarbeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befähigen, ihre Stellung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu erkennen und sie durch berufliche, soziale und kulturelle Bildungsarbeit zur Mitverantwortung und Mitbestimmung im öffentlichen Leben befähigen bzw. weiterbilden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen mit erwachsenen und jugendlichen Teilnehmern. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Gesellschaft mit anderen Trägern und Einrichtungen, z.B. der Arbeitsverwaltung, Kommunen, sozialen Betrieben etc., zusammenarbeiten oder kooperieren. Die Kooperation wird duch einen Vertrag geregelt. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften gründen oder erwerben oder sich an ihnen beteiligen, ihre Geschäfte führen, soweit dieses die Zwecke aus § 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags nicht gefährdet. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff. AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für Zwecke, die in § 2 Nr. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrags benannt sind, verwandt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2018-02-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und § 11 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, hier: der Erwachsenen- und Jugendbildung. Die Gesellschaft will alle Maßnahmen fördern, die auf demokratischer Grundlage in freier, partei-politisch ungebundener, religiös neutraler Bildungsarbeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befähigen, ihre Stellung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu erkennen und sie durch berufliche, soziale und kulturelle Bildungsarbeit zur Mitverantwortung und Mitbestimmung im öffentlichen Leben befähigen bzw. weiterbilden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen mit erwachsenen und jugendlichen Teilnehmern. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Gesellschaft mit anderen Trägern und Einrichtungen, z.B. der Arbeitsverwaltung, Kommunen, sozialen Betrieben etc., zusammenarbeiten oder kooperieren. Die Kooperation wird duch einen Vertrag geregelt. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften gründen oder erwerben oder sich an ihnen beteiligen, ihre Geschäfte führen, soweit dieses die Zwecke aus § 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags nicht gefährdet. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff. AO. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für Zwecke, die in § 2 Nr. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrags benannt sind, verwandt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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