2015-09-07: Firma: Akademie für Anthroposophische Medizin Havelhöhe gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kladower Damm 221/Haus 24, 14089 Berlin; Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, die durch die anthroposophische Welt- und Menschenerkenntnis erweiterte Heilkunst, insbesondere auf dem Gebiet der Medizin und der anthroposophischen Pädagogik und Heilpädagogik zu vermitteln, zu fördern und weiterzuentwickeln. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Planung und Durchführung von Seminaren und PatientInnenschulungen sowie die Veranstaltung von Vorträgen und Fachtagungen, b) die wissenschaftliche Aus-, Weiter- und Fortbildung von Pflegenden, Medizinstudierenden und ÄrztInnen sowie von anderen im Gesundheitswesen Tätigen, c) Öffentlichkeitsarbeit, d) wirtschaftliche Hilfeleistungen für die wissenschaftliche und praktische Ausbildung von Medizinstudierenden, ÄrztInnen, TherapeutInnen, HeileurythmistInnen, Krankenschwestern/Pflegern und anderen in Heilberufen Tätigen im Sinne der Satzungsziele und e) Werbung und Ausbildung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Dr. Feldmann, Jan, *07.12.1963, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Fibig, Katharina, *27.03.1979, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.06.2015 mit Änderung vom 21.08.2015 in § 3