2022-01-18: Der Verein hat als übertragender Rechtsträger im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2021 und 30.09.2021 einen Teil seines Vermögen (die Abteilung Spiegelbild) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf den dadurch neu gegründeten Verein Spiegelbild - Politische Bildung aus Wiesbaden e.V. mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, VR 7447) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.